FAQ Kapitel III.

  1. Gesundheitsberatung für Prostituierte nach dem ProstSchG

    1. Was bedeutet die vorgeschriebene Gesundheitsberatung für mich?

    2. Nach §10 des Gesetzes musst Du eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Diese muss vor der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte stattfinden. In Nordrhein-Westfalen findet die Gesundheitsberatung bei den örtlichen Gesundheitsämtern statt.

      Bei der Gesundheitsberatung wirst Du zu Themen informiert, die für Deine Gesundheit wichtig sind, zum Beispiel Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI), Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft oder Risiken des Drogengebrauchs. Du kannst auch Fragen stellen oder Themen ansprechen, die für Dich wichtig sind.

      Nach der Beratung bekommst Du eine Bescheinigung. (mehr FAQ III, 2) Diese benötigst Du für die Anmeldung (mehr FAQ II). Dafür darf sie nicht älter als drei Monate sein.

      In Nordrhein-Westfalen ist die Gesundheitsberatung für Dich kostenlos.


    1. Was steht in der Bescheinigung der Gesundheitsberatung?

      • Vor- und Nachname oder ALIAS (mehr FAQ II, 5)

      • Geburtsdatum

      • Ausstellende Stelle

      • Datum der Beratung


    1. Muss ich meine Bescheinigung der Gesundheitsberatung mitführen?

    2. Ja! Bei der Arbeit musst Du Deine Bescheinigung über die Gesundheitsberatung zusätzlich zur Anmeldebescheinigung dabei haben.


    1. Wer darf meine Bescheinigung der Gesundheitsberatung kontrollieren?

    2. Kontrollieren dürfen nur Betreiber*innen, zuständige Behördenmitarbeiter*innen und die Polizei.

      Kunden- und Kolleginnen musst Du die Bescheinigung nicht zeigen.


    1. Wie oft muss ich die Gesundheitsberatung wiederholen?

    2. Wenn Du 21 Jahre oder älter bist, gilt die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung für ein Jahr. Wenn Du jünger als 21 Jahre bist, gilt die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nur für sechs Monate.

      Wenn du Fragen dazu hast, erkundige dich beim zuständigen Gesundheitsamt.


    1. Werde ich bei der Gesundheitsberatung auch untersucht?

    2. Nein. Du wirst nur beraten – zum Beispiel zur sexuellen Gesundheit, zur Empfängnisverhütung und Schwangerschaft und zu Risiken des Drogengebrauchs.

      In den meisten Städten gibt es in den Gesundheitsämtern aber auch freiwillige, anonyme und kostenlose Untersuchungsangebote. Du kannst danach fragen, wenn Du interessiert bist und mehr dazu wissen willst.