FAQ Kapitel I.

  1. Allgemeine Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

    1. Ich habe gehört, dass sich zum 1. Juli 2017 rechtlich vieles geändert hat. Stimmt das?

    2. Das stimmt. Seit dem 1.7.2017 gilt ein neues Gesetz. Es heißt Prostituiertenschutzgesetz und wird ProstSchG abgekürzt.

      Nach §3 ProstSchG müssen sich alle Personen, die als Prostituierte arbeiten wollen, bei einer zuständigen Behörde anmelden. (mehr FAQ II) Bei dieser Anmeldung gibt es ein Informations- und Beratungsgespräch. (mehr FAQ II, 3)

      Wer sich anmelden will, muss sich vorher bei einer Gesundheitsbehörde gesundheitlich beraten lassen. (mehr FAQ III)

      Mit dem Gesetz wurde außerdem eine Kondompflicht (§32) eingeführt. Neu ist auch, dass in keiner Form für Geschlechtsverkehr ohne Kondom und Geschlechtsverkehr mit Schwangeren geworben werden darf. (mehr FAQ IV )

      Das ProstSchG sieht auch Pflichten für Betreiber*innen vor. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss das Gewerbe dort beim Ordnungsamt anzeigen, wo der Betrieb seinen Sitz hat, und sich die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen (§ 12).(mehr FAQ V )


    1. Gilt das ProstSchG in ganz Deutschland?

    2. Das neue Gesetz ist ein Bundesgesetz, es gilt überall in Deutschland. Allerdings regelt jedes Bundesland selbst, wer für die Gesundheitsberatung und die Anmeldung im Bundesland zuständig ist und welche Kosten Dir hierfür entstehen. Erkundige Dich vor Ort!


    1. Für wen gilt das Gesetz?

    2. Das Gesetz gilt für alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Damit sind auch Personen gemeint, die zum Beispiel Tantra, Escort und BDSM anbieten. Ebenso gilt das Gesetz für Personen, die kein Geld, sondern zum Beispiel freies Wohnen oder Essen usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen bekommen, wenn sie auf diese Weise gezielt ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

      Auch spielt es keine Rolle, ob nur gelegentlich oder regelmäßig sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob Prostitution in privaten Räumlichkeiten oder in einem Prostitutionsbetrieb stattfindet. (mehr FAQ V)


    1. Was bedeutet das ProstSchG für mich als Prostituierte?

    2. Wenn Du als Prostituierte oder Prostituierter in Deutschland arbeiten möchtest, musst Du Dich vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anmelden. (mehr FAQ II).

      Bevor Du Dich anmelden kannst, musst Du eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. (mehr FAQ III)

      Das Gesetz schreibt auch vor, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom benutzt werden muss. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondom darf nicht mehr geworben werden. (mehr FAQ IV)

      Eventuell musst du auch als Prostituierte, eine Gewerbeerlaubnis beantragen, zum Beispiel wenn Du mit anderen Frauen in einer Wohnung zusammen arbeiten möchtest (mehr FAQ V).


    1. Was kostet die Anmeldung und Gesundheitsberatung?

    2. In Nordrhein-Westfalen sind die Anmeldung und die Gesundheitsberatung für Dich kostenfrei. In anderen Bundesländern kann dies anders sein.


    1. Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

    2. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, dafür kann eine Geldbuße bis zu tausend Euro festgesetzt werden.


    1. Kann mir die Anmeldung verweigert werden?

    2. Ja, wenn Du

      • unter 18 Jahre alt bist,

      • jünger als 21 Jahre alt bist und Dich andere Personen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst haben,

      • Dich in einer Zwangslage befindest oder Deine Hilflosigkeit ausgenutzt wird, um Dich zur Prostitution zu bringen oder Dich auszubeuten,

      • schwanger bist und in den nächsten sechs Wochen entbindest.


    1. Wie verlaufen die Anmeldung und die Gesundheitsberatung? Was kann ich fragen?

    2. Bei der Anmeldung und bei der Gesundheitsberatung bekommst Du Informationen in Deiner Muttersprache oder in einer Sprache, die Du verstehst.

      Die Mitarbeiter*innen der Behörden sollen Dich respekt- und vertrauensvoll behandeln. Rede mit ihnen und frage sie, wenn etwas unklar ist.

      Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung bekommst Du sofort, die Bescheinigung über Deine Anmeldung spätestens innerhalb von fünf Tagen.

      Wenn Du unsicher bist oder Fragen hast, wende Dich an eine der speziellen Beratungsstellen für Prostituierte. Dort wirst Du anonym beraten. (mehr FAQ VI)